Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für

Fitness Express Clubs



1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Armin Fräßdorf (Fitness Express Sindelfingen, Böblingen und Renningen); Armin & Heike Fräßdorf GbR (Fitness Express Vaihingen); Larissa & Marvin Fräßdorf GbR (Fitness Express Gärtringen) (im nachfolgenden als Fitness Express Clubs bezeichnet) und Verbrauchern (im Folgenden als Nutzer/Mitglieder bezeichnet), die im Rahmen eines Vertragsabschlusses geschlossen werden.

Im Falle des Vertragsabschlusses kommt der Vertrag des Nutzers mit folgendem Vertragspartner zustande:

Inhaber: Armin Fräßdorf (Fitness Express Sindelfingen, Böblingen und Renningen) Nüßstr. 4, 71065 Sindelfingen vertreten durch: Armin Fräßdorf Telefon: +49 (7031) 410 29 59 E-Mail: info@fitnessexpress-clubs.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 145159857

Inhaber: Armin & Heike Fräßdorf GbR (Fitness Express Vaihingen) Industriestraße 58, 70565 Vaihingen vertreten durch: Armin Fräßdorf, Heike Fräßdorf Telefon: +49 (711) 13498190 E-Mail: info@fitnessexpress-clubs.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 304554374

Inhaber: Larissa & Marvin Fräßdorf (Fitness Express Gärtringen) Robert-Bosch-Straße 10, 71116 Gärtringen vertreten durch: Larissa Fräßdorf, Marvin Fräßdorf Telefon: +49 (7034) 2719412 E-Mail: info@fitnessexpress-clubs.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 342869097

2. Leistungen

2.1. Die Mitgliedschaft bei Fitness Express Clubs umfasst immer folgende Pakete (Startpaket, monatliche Mitgliedschaft) mit den folgend beschriebenen Leistungen.

2.1.1. einmaliges Startpaket: Das Fitness Express Startpaket beinhaltet einen persönlichen Welcome-Termin, den Fitness Express Checkin Transponder zum Eintritt in alle Fitness Express Standorte sowie die erste Einweisung an den Trainingsgeräten.

2.1.2. monatliche Mitgliedschaft: Das Mitglied ist zum Eintritt aller Standorte und zur Nutzung der allgemeinen Fitnessgeräte (Cardio, Kraft und Functional) zu den auf der Website (www.fitnessexpress-clubs.de) genannten Öffnungszeiten berechtigt. Nicht im monatlichen Beitrag enthalten sind zusätzliche, als solche gekennzeichnete Angebote, wie im Punkt 2.2. beschrieben (ADD-ONs), zusätzliche Betreuung durch Trainer, sowie Leistungen des Startpakets. Des weiteren erhält das Mitglied Zugang zu der Fitness Express Club-App sowie der Fitness Express Trainings-APP mit zahlreichen Videos zur Trainingsausführung, Trainingsplanung und Dokumentation.

2.2 Weiters werden, individuell wählbare, zusätzlich kostenpflichtige Fitness Express Specials, genannt „Add-ONs“, angeboten. Hierzu zählen insbesondere der chipkartengesteuerte Milonzirkel, Solarium, Getränke-Abo, Kurse sowie individuelle Trainerbetreuung, oder andere vergleichbare Zusatzangebote, welche nicht das Training an den allgemeinen Fitnessgeräten gemäß Punkt 2.1.2 betreffen. Die vorstehende Aufzählung der „Add-ONs“ ist beispielhaft und nicht abschließend. Die jeweiligen Angebote können in Ihrer Verfügbarkeit je nach Standort variieren.

2.3 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

2.4 Für minderjährige Mitglieder (unter 18 Jahren) zeichnet der Erziehungsberechtigte, der zugleich bestätigt, gesetzlich zur Vertretung befugt zu sein. Eine Mitgliedschaft ist ab 12 Jahren möglich.

2.5 Die kostenfreien Parkplätze der Fitness Express Clubs dürfen nur während der Anwesenheiten im Studio benutzt werden. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

3. Dauer und Kündigung

3.1 Das Vertragsverhältnis inklusive optionale Add-ONs wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

3.2 Kostenlose Testphase: Beiden Vertragspartnern steht es frei, das Vertragsverhältnis sowie optionale Add-ONs während der einmaligen, kostenlosen Testphase ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch die zur Verfügung gestellten Systeme bzw. Kündigungsbuttons aufzulösen. Diese Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Ab diesem Tag können Leistungen nicht mehr beansprucht werden. Eventuell bereits bezahlte Gebühren und Beiträge werden dem Mitglied umgehend rückerstattet. Die kostenlose Testphase kann egal ob bei Anmeldung im Fitness Express Club oder bei online Anmeldung pro Person ausnahmslos nur einmal genutzt werden und gilt ausschließlich für Personen die im Einzugsgebiet der Fitness Express Clubs wohnen (ca. 30 KM) Wird kein Storno oder Auflösung während der kostenlosen Testphase ausgesprochen beginnt die erste Beitragsbuchung gem. Punkt 7. Der jeweilige Leistungsumfang eines optionalen ADD-ONs, sowie die Dauer der kostenlosen Testphasen (nur einmalig pro Mitglied nutzbar) werden auf den Angeboten und Vereinbarungen die hierfür gesondert unterzeichnet werden müssen, sowie den Aushängen, kommuniziert.

3.3 Kündigung: Das gesamte Vertragsverhältnis oder auch einzelne ADD-ONs sind von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündbar. Die Kündigung kann jederzeit durch die technisch zur Verfügung gestellten Systeme oder in Textform erfolgen.

3.3.1 Im Falle der Buchung des Fitness Express TREUEBONUS gilt ergänzend: Mit dem Fitness Express TREUEBONUS verzichtet das Mitglied für die Dauer von 11 Monaten auf die Kündigung der Mitgliedschaft. Der vereinbarte Kündigungsverzicht beginnt mit dem nächsten Monatsersten. Diese Vereinbarung wird ergänzend zur bestehenden Mitgliedschaft getroffen. Der Fitness Express TREUEBONUS, sowie der damit gewährte Rabatt (iHv € 5,-/Monat) enden nach 12 Monaten automatisch. Nach dem automatischen Ende des Fitness Express TREUEBONUS, läuft das Fitness Express Abo (= Mitgliedschaft) regulär auf unbestimmte Dauer weiter und kann entsprechend den in den AGB vereinbarten Kündigungsfristen beendet werden. Im Falle eines Wohnortwechsels, bei dem die Entfernung weiter als 30 Kilometer zu einem der Fitness Express Clubs Standorte beträgt, kann gegen Vorlage einer amtlichen Meldebestätigung, die Mitgliedschaft mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.

3.4 Gebuchte Prämien und Provisionen, welche von Fitness Express Clubs dem Mitglied gutgebucht werden, werden bei Storno/Rücktritt/Kündigung nicht zur Auszahlung gebracht. Diese können in den Fitness Express Clubs während der aktiven Mitgliedschaft verbraucht werden. Ebenfalls werden bereits gebuchte Provisionen für Mitgliederwerbung storniert, sollte der Geworbene innerhalb der Testphase oder der gesetzlichen Widerrufsfrist seine Mitgliedschaft kündigen/widerrufen.

3.5 Sonderbestimmungen für Online-Verträge inklusive Add-ONs mit Verbrauchern:

3.5.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website von Fitness Express Clubs abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird der Fitnessvertrag verbindlich abgeschlossen. Der Verbraucher erhält eine E-Mail mit dem Vertrag inklusive seiner vorab gewählten Konditionen auf die von ihm bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält weiter einen Link, mit dem die persönlichen Daten bestätigt werden und der Online-Account aktiviert wird.

3.5.2. Verbraucher können Verträge bei deren Abschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel zum Einsatz kommen, binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher, Fitness Express Clubs mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z.B. Einwurfeinschreiben, E-Mail, Fax) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist nachweislich abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.

3.5.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, zahlt Fitness Express Clubs sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und binnen angemessener Frist zurück. Für diese Rückzahlung verwendet Fitness Express Clubs die vom Verbraucher bei Vertragsabschluss bekannt gegebene Bankverbindung. In keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

3.5.4. Wenn der Verbraucher eine Leistung während der Rücktrittsfrist in Anspruch nimmt, hat er einen angemessenen Betrag für die Nutzung zu bezahlen. Dieser ergibt sich aus dem Preis des jeweiligen aktuellen Einzeleintritts des benützten Fitness Express Clubs, ist jedoch mit dem im ursprünglichen Vertrag vereinbarten monatlichen Entgelt beschränkt. Ausgenommen hiervon ist, die bei erstmaliger Anmeldung, einmalige kostenlose Testphase.

4. Zustandekommen eines Vertrages

4.1. Mit dem vollständigen Durchlaufen der online Vertragsabschlussprozeduren, nimmt der Nutzer die von Fitness Express Clubs gemachten Vertragsabschlussangebote an, sodass durch Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ die Mitgliedschaft verbindlich abgeschlossen wird. In weiterer Folge wird an die bekanntgegebene E-Mailadresse eine E-Mail mit dem Vertrag, den Allgemeinen Geschäfts- und Datenschutzbestimmungen sowie der Hausordnung versendet.

4.2. Die Vertragsabschlussprozedur für sonstige Vertragsangebote auf der Homepage(ADD-ONs) gestaltet sich wie folgt: Auswahl der oder des gewünschten Vertragsangebotes durch Anklicken des betreffenden Auswahlfeldes „kostenlose Testphase starten“. Der Vertrag kommt mit dem Klick auf das Feld „Kostenpflichtig bestellen“ zustande und Sie erhalten im Anschluss die entsprechende Bestätigung sowie die Vertragsbedingungen auf die von Ihnen bekanntgegebene E-Mailadresse.

5. Betriebsunterbrechung

Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur der Trainingsfläche oder anderen Bereichen, sind gänzliche Betriebsunterbrechungen möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind rechtzeitig vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

6. Vorzeitige Vertragsauflösung

Fitness Express Clubs kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig auflösen.

Des Weiteren kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Wichtige Gründe sind insbesondere:

-Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung und Nachfrist von zumindest 14 Tagen

-Begehung einer strafbaren Handlung durch das Mitglied im Studio

-Schuldhafte Verursachung von Personen und/oder Sachschäden im Studio

-Unsittliches oder grob anstößiges Verhalten, sowie groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung sowie unberechtigte Missachtung von Weisungen des Studiopersonals

-Besitz, Konsum oder Anbieten verbotener Stoffe gemäß Punkt 12.4.

-selbstständige gewerbliche Tätigkeit gemäß Punkt 14

-Weitergabe des Fitness Express Transponders an Dritte oder anderweitigen Maßnahmen, um unbefugten Personen Zutritt zu Fitness Express Clubs zu verschaffen werden zudem mit einer Strafe von 360,- Euro belegt

-ADD-ON Leistungen selbst zu erschleichen oder anderen nicht Berechtigten verfügbar zu machen, werden zudem mit einer Strafe von 25,- Euro belegt

7. Beiträge

7.1. Das Mitglied hat folgende Zahlungen zu leisten:

7.1.1 Eine Einmalzahlung für das „Startpaket“ wird mit der ersten Trainingsgebühr zur Zahlung fällig.

7.1.2 Die monatliche Trainingsgebühr ist erstmalig wie folgt zur Zahlung fällig: Wurde eine kostenlose Testphase vereinbart (pro Person nur einmal möglich), so ist der Zahlungsbeginn am Tag nach dem Ende der Testphase. Wurde keine kostenlose Testphase vereinbart, ist der Zahlungsbeginn der Tag des Vertragsabschlusses. Der erste Trainingsmonat wird anteilig nach Tagen gemäß des regulären Monatsbeitrages ohne eventuelle Rabatte berechnet und zum 15. Des laufenden oder 1. des nächsten Monats fällig. In den Folgemonaten erfolgt die Zahlung zum Ersten eines jeden Monats.

7.2 Soweit es zur Rückführung von Lastschriften kommt, obgleich das Mitglied Fitness Express Clubs ein SEPA-Mandant erteilt hat, trägt das Mitglied die Kosten der Rücklastschrift. Bei einem erfolglosen Einzugsversuch des Mitgliedsbeitrages bei Mitgliedern, welche eine monatliche Zahlung des Mitgliedsbeitrages mittels SEPA-Lastschrift gewählt haben, werden die von Seiten der Bank des Mitglieds als auch jene des Fitness Express Clubs verlangten Rückläuferspesen an das Mitglied weiterverrechnet. Zusätzlich wird eine angemessene Bearbeitungsgebühr verrechnet. Diese ergibt sich aus dem Stundensatz des Sachbearbeiters und der tatsächlich angefallenen Bearbeitungszeit.

7.3 Das Mitglied hat im Falle des Zahlungsverzuges gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. zu leisten, sowie eine Mahngebühr zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges wird ein Inkassobüro und/oder ein Rechtsanwalt mit der Einbringung betraut. Die vom Mitglied verschuldeten, hierfür anfallenden Kosten, sind vom Mitglied zu tragen. Befindet sich das Mitglied mehr als 2 Monate im Rückstand, sind die Fitness Express Clubs berechtigt, die Leistungen, bis zum vollständigen Ausgleich der rückständigen Raten, einzustellen.

7.4 Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der Verbraucherpreisindex für Deutschland oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsbeginns errechnete Indexzahl. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn und zwar durch Vergleich der Bezugsgröße mit der für November des vorangegangenen Jahres verlautbarten Indexzahl. Die neue, nach Durchführung der jährlichen Wertsicherungsanpassung vorliegende Indexzahl stellt wiederum die Bezugsgröße für die weiteren jährlichen Änderungen dar.

7.5 Sämtliche Beitragszahlungen beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Im Falle einer Erhöhung der Umsatzsteuer erhöht sich die Trainingsgebühr adäquat.

8. Stilllegung

Weist das Mitglied nach, dass es aus Krankheitsgründen, Verletzungen etc. (ausschließlich gesundheitliche Gründe) mindestens 1 Monat an der Inanspruchnahme der Leistungen des Studios gehindert ist, kann die Mitgliedschaft für die Dauer der Verhinderung bis zu maximal 6 Monate beitragsfrei stillgelegt werden. Stilllegungen sind maximal bis zum ersten des laufenden Monats rückwirkend möglich. Optionale Add-ONs werden bei einer Stilllegung der Mitgliedschaft automatisch für diese Dauer entsprechend mit pausiert. Im Falle der Buchung des Fitness Express TREUEBONUS gilt ergänzend: Bei Stilllegung verlängert sich die Mindestlaufzeit von 12 Monaten um die Dauer der stillgelegten Zeit.

9. Aufklärung

9.1 Das Mitglied wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter von Fitness Express Clubs weder einschätzen noch überprüfen können, ob das Mitglied medizinisch für das Training geeignet ist. Dem Mitglied wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Es ist den Sicherheitsanweisungen des Personals und der Trainer stets Folge zu leisten.

9.2 Das Mitglied wurde von Fitness Express Clubs darüber aufgeklärt, dass im monatlichen Beitrag keine weiteren individuellen Trainingseinweisungen, über die im Startpaket enthaltene Geräteeinweisung hinaus, enthalten sind und das Mitglied eigenständig an den Geräten trainiert bzw. die Bedienung dieser Geräte bekannt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss vom Mitglied ein zusätzliches Einweisungstraining gebucht werden. Dem Nutzer wird im Rahmen des Startpaketes eine inkludierte Einweisung an den Trainingsgeräten angeboten. Diese beinhaltet einen individuellen Trainingsplan zur richtigen Nutzung der Trainingsgeräte. Diese Leistung wird dem Nutzer während seiner gesamten Mitgliedschaft einmalig ohne Zusatzkosten angeboten. Falls diese während der Mitgliedschaft nicht in Anspruch genommen wird, besteht kein Recht auf eine Rückerstattung.

10. Haftungsausschluss

10.1 Fitness Express Clubs haftet für Schäden an von Mitgliedern eingebrachten Gegenständen nur dann, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. Unterlassen von Mitarbeitern des Studios oder sonstigen Personen, die Fitness Express Clubs zuzurechnen sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls sind solche Schäden Fitness Express Clubs unverzüglich anzuzeigen.

10.2 Die zur Verfügung gestellten Spinde dürfen ausschließlich während der Trainingszeit in den Fitness Express Clubs verwendet werden. Am Ende des Tages werden alle noch versperrten Spinde vom Fitness Express Clubs -Personal geöffnet.

10.3 Das Mitglied ist für die ordnungsgemäße Verwahrung der in die Fitness Express Clubs mitgebrachten Sachen selbst verantwortlich. Das Mitglied verpflichtet sich daher seine persönlichen Sachen in den Fitness Express Clubs nicht unbeaufsichtigt zu lassen oder in den Spinden zu versperren. Spinde sind keine Wertschließfächer und es wird für Geldbeträge oder Wertgegenstände nicht gehaftet. Es wird für abhandengekommene oder beschädigte Sachen nicht gehaftet.

10.4 Fundsachen und zurückgebliebene Gegenstände in den Spinden oder in den Fitness Express Clubs werden nach spätestens 4 Wochen entsorgt. Verlorengegangene Gegenstände können nicht ersetzt werden.

10.5 Eine Haftung für die Verwendung der Sportgeräte kommt nicht in Betracht. Der Nutzer wurde auf die Betreuungsmöglichkeiten hingewiesen.

10.6 Kindern ist der Aufenthalt auf der Trainingsfläche nicht gestattet. Ausnahme sind Kindern, die Mitglieder der Fitness Express Clubs sind gemäß Punkt 2.4.

11. Hausordnung

Das Mitglied verpflichtet sich, die geltende Hausordnung einzuhalten. Eine Abschrift der Hausordnung ist dem Vertrag beigelegt, sowie in den Fitness Express Clubs offen schriftlich verlautbart. Bei schuldhaften erheblichen Verstößen gegen die vertraglichen Vereinbarungen respektive unsere Hausordnung, welche Fitness Express Clubs zur außerordentlichen Kündigung berechtigten, hat das Mitglied an uns eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 50,00 zu entrichten.

12. Zutritt zum Studio

12.1 Der Zutritt zu den Fitness Express Clubs ist nur während den kommunizierten Öffnungszeiten und nur mit dem Fitness Express Clubs Transponder oder einem sonstigen zur Verfügung gestellten Zutrittsmedium, z.B. über den QR Code in der Fitness Express Club-App, möglich. Bei Verlust oder Beschädigung des Fitness Express Clubs Transponders muss dieser auf Kosten des Mitglieds (19,99€) spätestens binnen 4 Wochen ersetzt und das Fitness Express Personal unverzüglich über den Verlust informiert werden.

12.2 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.

12.3 Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.

12.4 Der Konsum, die Mitnahme, das Anbieten, das Verschaffen oder sonstiges Überlassen von Spirituosen, Zigaretten, Dopingmitteln oder sonstigen verbotenen Stoffen ist in den Fitness Express Clubs verboten, dies gilt auch für das Einbringen von Waffen, explosiven Stoffen etc.

13. Datenschutz

Wir versichern Ihnen, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden und wir uns bei der Verarbeitung und Nutzung von Daten an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Der Datenschutzerklärung wurde durch eine gesonderte Bestätigung zugestimmt. Diese befindet sich auf der Homepage unter www.fitnessexpress-clubs.de/datenschutz. Änderungen des Namens, Anschrift, E-Mailadresse oder anderen relevanten Daten, sind Fitness Express Clubs unverzüglich bekannt zu geben oder im Mitgliederbereich des Online Accounts selbstständig zu ändern. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und von uns verarbeitet sowie im Rahmen der Kundenadministration an unseren Dienstleister, die Firma Hectors Welt GmbH (Abteilung ZMV) übermittelt. Dieser Dienstleister hat Zugang zu persönlichen Informationen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Er darf diese jedoch nicht zu anderen Zwecken verwenden. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Informationen gemäß dieser Datenschutzerklärung sowie den gültigen Datenschutzgesetzen zu behandeln.

14. Selbstständige gewerbliche Tätigkeiten

Jede selbständige gewerbliche Tätigkeit in den Fitness Express Clubs (z.B. als Fitnesstrainer) ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung mit Fitness Express Clubs ist untersagt.

15. Sonstiges

15.1 Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. Anweisungen des Personals, Sicherheitshinweise, Hausordnung usw. sind nur in deutscher Sprache verfasst bzw. verfügbar. Um die Sicherheit des Angebotes und Trainings zu gewährleisten, müssen die Anweisungen und Regeln verstanden werden.

15.2 Es gilt deutsches Recht.

15.3 Gegenüber Mitgliedern, die in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Deutschland beschäftigt sind, sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.

15.4 Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.

15.5 Fitness Express Clubs ist zu Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Die Änderungen werden dem Kunden durch ein individuell adressiertes Schreiben oder elektronisch mitgeteilt (Änderungserklärung). In diesem Schreiben sind die Änderungen nachvollziehbar wiederzugeben. Gleichzeitig ist der Kunde darauf hinzuweisen, dass er berechtigt ist, die Kündigung des Vertrags binnen vier Wochen ab Zustellung zu erklären. Sofern der Kunde den Vertrag nicht binnen der Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungserklärung kündigt, werden nach Ablauf dieser Frist die Änderungen zu dem von Fitness Express Clubs mitgeteilten Zeitpunkt für die bestehenden Verträge wirksam.

Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück: AN: [Name des Unternehmens] [Adresse] [PLZ, Ort] e-mail: [E-Mail-Adresse] Tel: [Telefonnummer]

Fitness Express Sindelfingen, Böblingen oder Renningen Armin Fräßdorf, Nüßstr. 4, 71065 Sindelfingen, fitnessexpress@z-m-v.de

Fitness Express Vaihingen Armin & Heike Fräßdorf GbR, Industriestraße 58, 70565 Stuttgart Vaihingen, fitnessexpress@z-m-v.de

Fitness Express Gärtringen Larissa & Marvin Fräßdorf GbR, Robert-Bosch-Straße 10, 71116 Gärtringen, fitnessexpress@z-m-v.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag zur Nutzung der folgenden Leistungen


Vertrag geschlossen am (*) ____________________________________________

Name des/der Verbraucher(s) ____________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)


Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


Datum__________________

(*) Unzutreffendes streichen.